Der rechtliche Status von Cannabis in Deutschland (Stand 2025)

Veröffentlicht am 23. April 2025 um 10:44

Einleitung

Deutschland hat im Jahr 2024 einen historischen Schritt gewagt: Die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch. Doch die Gesetzeslage bleibt komplex und erfordert eine genaue Betrachtung. Wer Cannabis konsumieren, anbauen oder weitergeben möchte, sollte die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen, um sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

1. Überblick: Was wurde legalisiert?

Am 1. April 2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Es erlaubt erwachsenen Personen unter bestimmten Bedingungen den Besitz und Eigenanbau von Cannabis für den privaten Gebrauch. Wichtig ist: Cannabis ist nicht vollständig legalisiert, sondern unter Auflagen teilweise freigegeben.

Die zentralen Punkte:

Bereich Regelung (Stand 2025)Besitz Bis zu 25 g getrocknetes Cannabis legal Eigenanbau Bis zu 3 Pflanzen pro erwachsene Person Weitergabe Nur innerhalb von nicht kommerziellen Clubs Verkauf Gewerblicher Verkauf bisher nicht erlaubt Öffentlicher Konsum Einschränkungen in Nähe von Schulen/Kitas Jugendschutz Unter 18 Jahren: striktes Verbot

2. Besitz: Was darf man mit sich führen?

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen:

  • Bis zu 25 g Cannabis bei sich führen

  • Zu Hause sogar bis zu 50 g lagern

Achtung: Besitz über der erlaubten Menge kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gelten, abhängig von der Menge und den Umständen.

3. Eigenanbau: Regeln für den privaten Anbau

Zulässig ist der private Anbau von bis zu drei blühenden, weiblichen Pflanzen pro volljährige Person – allerdings nur:

  • In geschützten, nicht öffentlich zugänglichen Räumen

  • Mit Maßnahmen gegen Diebstahl und Kindersicherheit

  • Keine Weitergabe außerhalb von Anbauvereinigungen

Die Pflanzen dürfen ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet werden.

4. Anbauvereinigungen („Cannabis-Clubs“)

Diese Clubs sind zentrale Elemente des neuen Gesetzes. Sie ermöglichen:

  • Den gemeinschaftlichen, nichtkommerziellen Anbau

  • Die Verteilung an Mitglieder (max. 50 g pro Monat)

Voraussetzungen:

  • Gemeinnütziger Verein mit max. 500 Mitgliedern

  • Kein Profit, keine Werbung, kein öffentlicher Konsum

  • Sorgfaltspflichten: Aufklärung, Alterskontrolle, Anbaudokumentation

Die Clubs unterliegen behördlicher Kontrolle und müssen regelmäßige Prüfungen durchlaufen.

5. Gewerblicher Verkauf: Noch nicht erlaubt

Der freie Verkauf in Fachgeschäften ist derzeit nicht zugelassen. Zwar laufen Pilotprojekte in Modellregionen (z. B. Berlin, NRW), aber ein bundesweiter, kommerzieller Markt ist noch in Planung.

6. Arbeitsrecht & Straßenverkehr

▶ Arbeitsrecht:

  • Arbeitgeber dürfen Cannabiskonsum nicht grundsätzlich verbieten

  • Arbeitsvertrag und Tätigkeit entscheiden

  • Sicherheitssensible Berufe (z. B. Maschinenführer) = Ausnahmen

▶ Führerschein:

  • THC-Grenzwerte gelten weiterhin

  • Bereits bei geringem THC-Wert im Blut drohen Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

  • Keine Gleichstellung mit Alkohol

Empfehlung: 24 Stunden nach Konsum kein Fahrzeug führen

7. Unterschiede zu medizinischem Cannabis

Medizinisches Cannabis ist weiterhin nur auf Rezept erhältlich:

  • Geregelt über das Arzneimittelgesetz

  • Bezogen über Apotheken

  • Enthält definierte Wirkstoffmengen (THC, CBD)

Freizeit-Cannabis unterliegt dem Cannabisgesetz, nicht dem Arzneimittelrecht.

8. Jugendschutz und Prävention

Ein zentraler Bestandteil der Gesetzesreform ist der Schutz von Minderjährigen:

  • Striktes Verkaufs- und Konsumverbot für unter 18-Jährige

  • Schutzzonen von 100 Metern um Schulen, Kitas, Spielplätze

  • Aufklärungspflicht in Clubs & Schulen

  • Öffentlichkeitsarbeit zur Prävention

9. Verstöße und Konsequenzen

Wer sich nicht an die Regelungen hält, riskiert Bußgelder oder strafrechtliche Maßnahmen:

Verstoß Mögliche Konsequenz Besitz über 25 g auf Straße Bußgeld, ggf. Anzeige Anbau von mehr als 3 Pflanzen Strafanzeige wegen illegaler Produktion Weitergabe an Minderjährige Straftat, hohe Strafen Verkauf ohne Lizenz Gewerbsmäßiger Drogenhandel (strafbar)

10. Internationale Rechtslage

Die Gesetzgebung in Deutschland steht im europäischen Vergleich weit vorn. Dennoch gilt:

  • Keine Ausfuhr/Einfuhr erlaubt

  • Kein Konsum im Ausland auf deutsches Recht übertragbar

  • Reisen mit Cannabis ins Ausland = Straftat in vielen Ländern

Fazit

Das deutsche Cannabisgesetz 2024 stellt einen Paradigmenwechsel dar – hin zu einer regulierten, verantwortungsvollen Nutzung. Wer sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegt, kann legal konsumieren und sogar anbauen. Die Einhaltung der Regeln ist jedoch entscheidend, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Informierte Konsumenten und Anbieter leisten einen Beitrag zu einer sicheren, akzeptierten Cannabiskultur in Deutschland.

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